AGB MEETING- UND KONFERENZRAUM

Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Raumvermietung
Stand: 09.02.2024

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Vermieter – Herrn Ewald Maierhofer – und dem Mieter bzw. der Mieterin über die Überlassung eines Konferenz- und Meetingsraums mit Teeküche in folgendem Gebäude:

Westliche Zwingergasse 8 in 94469 Deggendorf
Erdgeschoss

Die AGBs gestern ferne für alle mit der Vermietung zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen des Vermieters, die nicht Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung sind.

Änderungen oder Ergänzungen der AGBs, sowie entgegenstehende oder von den AGBs abweichende Vertragsbedingungen des Mieters bzw. der Mieterin gelten nur, wenn der Vermieter deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

Die AGBs gelten auch dann, wenn der Vermieter in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGBs abweichender Vertragsbedingungen des Kunden die geschuldeten Leistungen vorbehaltlos ausführt – hiermit ist kein stillschweigendes Anerkenntnis der Geltung der Vertragsbedingungen des Mieters / der Mieterin verbunden.

1.) Nutzungsgegenstand

Im Objekt in der Westlichen Zwingergasse 8 in Deggendorf wird im Erdgeschoss ein Meeting- und Konferenzraum für Meetings, Vorträge oder Veranstaltungen vermietet. Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmer.

Der Vermieter übergibt die Räumlichkeiten im gereinigten, bau- und einrichtungstechnisch einwandfreien Zustand und mit der von dem/der Mieter/in gewünschten Ausstattung (Präsentationstechnik, Bestuhlung).

Der/die Mieter/in ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und die Ausstattung pfleglich zu behandeln und sie im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.

Der Vermieter ist grundsätzlich bestrebt Anfragen entsprechen zu können, ein Anspruch auf Raumnutzung besteht jedoch nicht.

2.) Catering

Wird ein Catering gewünscht, muss die Bestellung spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin an den Vermieter eingegangen sein. Der Vermieter behält sich in diesem Fall vor, eine Pauschale für Service und Organisation zu erheben.

Der Mieter hat außerdem die Möglichkeit, Speisen selbst mitzubringen. Die Teeküche kann außerdem durch den/die Mieter/in benutzt werden. Diese wird in einem gereinigten, bau- und einrichtungstechnisch einwandfreien Zustand übergeben und ist nach Beendigung der Raumnutzung in diesem Zustand zurückzugeben.

Getränke (Kaffe, Tee, Wasser, Auswahl an nicht-alkoholischen Getränken) können ebenfalls durch den Vermieter bezogen werden. Die Abrechnung erfolgt über eine Pauschale – Getränke Flatrate – und die Höhe des Entgelts wird bei der Vermietung gleich bekannt gegeben.

3.) Nutzungsgebühren

Bei der Buchung des Konferenz- und Meetingraums ist eine Anzahlung fällig. Diese ist spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung, aber auf jeden Fall vor dem Veranstaltungstermin auf das Konto des Vermieters zu überweisen.

Die Abschlussrechnung wird nach dem Veranstaltungstermin fällig und ist spätestens 4 Arbeitstage nach Erhalt der Rechnung auf das vom Vermieter angegebene Konto zu überweisen.

Mit den Nutzungsgebühren sind Nebenleistungen wie die übliche Reinigung der Räume und die Bereitstellung der Basis-Austattung abgegolten.

Anfallende Kosten für Zusatzausstattung, Catering oder Personal werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.

Geht die Raumnutzung über die vereinbarte Nutzungsdauer hinaus, wir die zusätzliche zeit nachträglich erfasst und mit der Abschlussrechnung in Rechnung gestellt.

4.) Stornierung

Für die Stornierung des bereits gebuchten Raums fallen folgende Stornokosten an:

  • bis 3 Wochen vor dem vereinbarten Termins fallen keine Stornogebühren an
  • bis 1 Woche vor Mietbeginn 90 % des Buchungsbetrages
  • danach wird der komplette Buchungsbetrag fällig,

Der Vermieter kann vom Nutzungsvertrag bis spätestens drei Wochen vor dem vereinbarten Mietzeitpunkt zurücktreten, wenn das Mietobjekt dringend für eigene Zwecke benötigt wird und der Bedarf bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Die/der Mieter/in kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihr/ihm dies nachvollziehbar und begründet dargestellt wird.

Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der/die Mieter/in die vertraglichen Verpflichtungen in erheblicher Weise verletzt und / oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird oder zu befürchten ist.

5.) Öffnungszeiten / Raumvorbereitungen / Besichtigungen

Die regulären Geschäftsöffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr. Der Raum kann auch außerhalb dieser Öffnungszeiten angemietet werden, eine vorherige Abstimmung mit dem Vermieter ist notwendig.

Fragen zu Buchungen können per Kontaktformular, telefonisch unter 0049 160 99008088 oder per Email hello@the-o-deggendorf.de gestellt werden.

Eine Besichtigung der Räumlichkeiten kann nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter erfolgen.

Ein Zutritt zu den Räumlichkeiten kann maximal 15 Minuten vor Beginn des Buchungszeitraums gewährleistet werden. Die Zeit für die Vorbereitung des Raums ist im Buchungszeitraum enthalten.

Soll die Vorbereitung vor oder nach den offiziellen Öffnungszeiten erfolgen, muss diese vorab mit dem Vermieter abgestimmt werden.

6.) Ausschlusskriterien

Der/die Mieter/in bekennt, dass die Räumlichkeiten nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet werden:

  • Veranstaltungen, die mit ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornografischen Inhalten
  • Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen oder aus Gründen des
  • Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben. Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwenden oder verbreitet werden.

Der/die Mieter/in versichert, dass von ihm/ihr geplante Veranstaltung keinen der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich Teilnehmer/innen, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen.

Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat der Vermieter für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen.

Der Vermieter und Beauftragte des Vermieters sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, ums ich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetzte die Veranstaltung zu beenden.

7.) Pflichten des Mieters / der Mieterin

Der/die Mieter/in versichert, dass er/sie nicht im Auftrag eines anderes Veranstalters handelt. Der/die Mieter/in ist nicht berechtigt, die Räume Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiterzuvermieten.

Der/die Mieter/in hat für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Er/sie trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich der Vor- und Nachbereitung. Er/sie trägt die Sicherheit der Veranstaltung und ist für die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und behördlichen Auflagen verantwortlich.

Der/die Mieter/in beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung. Sofern für die vereinbarte Veranstaltung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, hat der/die Mieter/in diese dem Vermieter auf Verlangen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.

Die Anmeldung und Gebührenzahlung bei er GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist Angelegenheit des Mieters bzw. der Mieterin.

Auf Verlagen des Vermieters hat die Mieterin den Nachweis der Entrichtung der GEMA-Gebühren zu erbringen.

Der/die Mieterin hat dafür Sorge zu tragen, dass die für den angemieteten Raum zugelassene Personenanzahl – von maximal 40 Personen – nicht überschritten wird.

Bei Überschreitung haftet der/die Mieter/in für alle daraus entstehenden Schäden.

Der/die Mieterin hat die bestehende Hausordnung zu beachten.

8.) Haftung

8.1) Haftung des Mieters bzw. der Mieterin

Der/die Mieter/in haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die er/sie oder ihre/seine Mitarbeiter/innen, oder sonstige Vertragspartner/innen, sowie Teilnehmende der Veranstaltung verursachen. Insbesondere haftet der/die Mieter/in für Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Mieträume, die durch fahrlässige bzw. unsachgemäßen Umgang entstanden sind.

Sollten Mängel am Vertragsobjekt vorliegen, sind diese vom Mieter bzw. der Mieterin unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.

Bei größeren Veranstaltungen wird dem Mieter/ der Mieterin empfohlen, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen.

8.2.) Haftung des Vermieters

Der Vermieter stellt dem Mieter / der Mieterin die Mieträume zum vereinbarten Zeitpunkt und im ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorlegen, so werden diese von dem Vermieter unverzüglich nach Kenntnis beseitigt.

Der Vermieter haftet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Der Vermieter haftet nicht für die von dem Mieter / der Mieterin eingebrachten Gegenstände (Wertsachen, Garderobe, technische Geräte usw.)

9.) Vertragsstrafe

Sofern der/die Mieter/in

  • gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
  • Der Hausordnung des Vermieters zuwiderhandelt,
  • Den Ruf des Vermieters beschädigt,
  • Zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat, obwohl er/sie dies vorsehen konnte,

und/oder an strafbaren Handlungen beteiligt, ist und/oder diese duldet.

10.) Mitbenutzung des Internetzugangs über WLAN

Der Vermieter unterhält in dem Objekt einen Internetzugang über WLAN und LAN. Der Vermieter gestattet dem/der Mieter/in für die Mietdauer eine kostenlose Mitbenutzung des Internetzugangs.
Der/die Mieter/in hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des Internets zu gestatten.

Der Vermieter gewährleistet eine tatsächliche Verfügbarkeit von 96 %, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des Internets ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer/innen zuzulassen.

Der Vermieter behält sich vor, nach billigem Ermessen den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste im Internet zu sperren, beispielsweise gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten.

Die Nutzung des Internets erfolgt über eine Zugangssicherung. Der/die Mieter/in verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

Der/die Mieter/in verpflichtet sich, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Der/die Mieter/in wird es außerdem unterlassen, über den Internetzugang

  • sitten- oder rechtswidrige Inhalte abzurufen oder zu verbreiten
  • Internetseiten mit pornographischen Inhalt jeder Art aufzurufen
  • Urheberrechtlich geschützte Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen (insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen)
  • Belästigende, jugendgefährliche, diskriminierende, verleumderische oder bedrohende Inhalte zu versenden oder zu verbreiten
  • Massen-Nachrichten (Spam) oder andere Formen unzulässiger Werbung zu verbreiten.

Verstößt der/die Mieter/in oder seine Nutzer gegen vorstehende Bestimmungen, kann der Vermieter den Zugang des Mieters bzw. der Mieterin beschränken oder sperren.

Der/die Mieter/in stellt dem Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere auf Zahlung von Schadensersatz) frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den/der Mieter/in oder auf einen Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen berühren. Erkennt der/die Mieter/in oder muss er/sie erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, hat er den Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

11.) Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schriftformklausel

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. § 306 BGB bleibt unberührt.

Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGBs, die zwischen dem Vermieter und dem/der Mieter/in geschlossenen Verträge und wird vom Vermieter zu erteilenden Zustimmung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

Die gilt ebenfalls für diese Klausel. Nicht die Textform wahrende Änderung sind unwirksam. Die Wirksamkeit individueller Vereinbarungen, gleich welcher Form, bleibt von dieser Klausel unberührt.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Co-Working Space in 94469 Deggendorf.

Ist der/die Mieter/in Kaufmann/Kauffrau, so wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Geschäftssitz des Co-Working Space.

12.) Datenschutzhinweise

Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzgesetz ist – The Office Deggendorf – Herr Ewald Maierhofer, hello@the-o-deggendorf.de

Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung des Vertrages werden vom Vermieter Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.

Soweit der/die Mieter/in oder Interessent/in personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt hat, werden dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung, -übergabe oder -beendigung und/oder dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder der/die Mieter/in oder Interessent/in zuvor eingewilligt hat. Soweit der Vermieter zu Dritter in Anspruch nimmt, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist, wenn ihre Speicherung Gaus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist, oder wenn der/die Mieter/in oder Interessent/in seine Einwilligung zur Speicherung der Daten widerruft.

Sollte der/die Mieter/in oder Interessent/in mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, wird der Vermieter auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung die Löschung, Korrektur, oder Sperrung der Daten veranlassen. Auf Wunsch des/der Mieters/in oder Interessent/in unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die der Vermieter über ihn gespeichert hat.

Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten für Auskünfte, Berechtigung, Sperrung oder Löschung der Daten genügt eine einfache Nachricht. Dazu können die angegebenen Kontaktdaten verwendet werden, ohne das andere Kosten als Übermittlungskosten nach dem Basistarif entstehen.