HAUSORDNUNG

Stand: 09.02.2024

Westliche Zwingergasse 8 in 94469 Deggendorf
Erdgeschoss und 1. Obergeschoss

Die Nutzung der Räumlichkeiten des Co-Working Spaces – Arbeitsplätze, Büros, Konferenz- und Meetingraum, sowie Nebennutzflächen – erfolgt durch wechselnde Mieter/innen verschiedener Branchen.

Im Interesse aller ist ein hohes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme notwendig.

1.) Alle Bereiche, sowie die Allgemeinflächen und die Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Private Gegenstände sind in den dafür vorgesehenen Lockerfächer oder Schränken abzulegen.

Flucht- und Rettungswege sind allzeit frei zu halten – das Abstellen von jeglichen Gegenständen ist in diesen Bereichen untersagt.

Die Fenster sind bei Verlassen zu schließen.

2.) Die Allgemeinflächen, insbesondere die Küchen, sowie die WCs sind nach Benutzung sauber zu hinterlassen.

Es ist darauf zu achten, dass Arbeitsplätze und Räume sauber hinterlassen werden und sich niemand durch eine Unordnung gestört fühlt.

Schäden oder Kosten für Beseitigung von Verunreinigungen werden in Rechnung gestellt.

3.) Müll und sonstige Abfälle sind in den dazu vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen – bitte auf die Mülltrennung achten.

Es gibt keine Recycling-Möglichkeit vor Ort, daher müssen beispielsweise Glasflaschen oder Konserven selbst entsorgt werden.

4.) In den Allgemeinbereichen sind Gespräche und Telefonate in angemessener Lautstärke zu führen. Für längere Unterhaltungen/Telefonate ist der Meetingraum und die Silent Box vorgesehen.

4.) Im gesamten Gebäude gilt absolutes Rauchverbot, dies gilt auch für E-Zigaretten.

5.) Das Konsumieren von illegalen Rauschmitteln oder das Mitführen von Waffen ist strengstens untersagt und wird bei Missachtung geahndet.

6.) Prinzipiell sind Hunde erlaubt, sofern sie vorher beim Vermieter angemeldet wurden. Allerdings sollte sich niemand durch den Hund belästigt fühlen. Bei Beschwerden behält sich der Vermieter, sowie seine Angestellten das Recht vor, die Mitnahme des Hundes zu untersagen.

7.) Der Anschluss von eigenen elektrischen Geräten (Kaffeemaschinen, Mikrowellen, Wasserkocher usw.) ist verboten. Um- oder Einbauten sowie Installationen in den Räumen dürfen nicht vorgenommen werden.

8.) Der/die Mieter/in ist verpflichtet bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.

9.) Der/die Mieter/in ist für die von ihm/ihr und seinen Nutzern mitgebrachten Gegenstände selbst verantwortlich. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Verlust von persönlichen Wertsachen.

10.) Der Vermieter, sowie seine Angestellten sind zwecks Einhaltung der öffentlichen Ordnung, sowie der Hausordnung jedem/jeder Mieter/in zur Erteilung eines Hausverbots weisungsberechtigt. Die Mitarbeiter sind berechtigt, die Arbeitsplätze, Büros, sowie den Konferenz- und Meetingraum zur Durchführung von Reparaturarbeiten, zum Zwecke der Reinigung oder Ähnlichem zu betreten.